Von und Intervention bei Gewalt
Wir ächten Gewalt uneingeschränkt als erhebliche Straftat. Dabei hat es für uns oberste Priorität, jede Form - ob psychische, strukturelle, materielle, sexuelle oder physische - von Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und ihnen bei der Aufklärung und Aufarbeitung zu helfen. Wir setzen umfassend und konsequent unser Konzept zum Gewaltschutz in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung um.
Es baut zu großen Teilen auf das Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Missbrauch des Caritasverbandes Köln auf.
Um in unseren Einrichtungen eine „Kultur der Achtsamkeit“ weiter zu entwickeln, sind grundsätzliche Vereinbarungen zu Haltungen und Kommunikationsstrukturen unerlässlich, um die sich uns anvertrauenden und anvertrauten Beschäftigten bestmöglich zu schützen.
Für die Zielgruppe Menschen mit Behinderungen haben wir außerdem eine spezielle Präventionsfachkraft ausgebildet, die die Teams und Mitarbeitenden in deren Präventionsarbeit unterstützt. Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen werden zu diesem Themenkomplex geschult und von allen wird regelmäßig das erweitere Führungszeugnis angefordert.
In unserem Konzept zum Gewaltschutz in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden verbindliche Aussagen zu allen wichtigen Aspekten und Fragestellungen zu persönlicher Eignung, Personalauswahl, erweitertem Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, Verhaltenskodex, Aus- und Fortbildung, Maßnahmen zur Stärkung der Beschäftigten, Beschwerdewege, Intervention und Qualitätsmanagement getroffen.
Die Werkstattleitung der Caritas Wertarbeit hat das benannte Konzept in Zusammenarbeit mit dem Werkstattrat, der Frauenbeauftragten, der Mitarbeitervertretung, der Leitung des Leistungsbereiches Bildung und Rehabilitation und der Stabsstelle Rehabilitation verabschiedet.
Sie können das Konzept zum Gewaltschutz in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung der Caritas Wertarbeit hier einsehen: